Was tun bei einem Legionellen Kontamination
Das oberste Gebot bei einer Kontamination mit Krankheitserregern in der Trinkwasseranlage ist der Schutz der Nutzer vor Gefahren. Dieser Schutz ist unabhängig von der technischen und zeitlichen Umsetzbarkeit einzelner Maßnahmen immer unverzüglich zu gewährleisten. Sofortmaßnahmen im Trinkwassersektor zielen in der Regel darauf ab, rasche und effiziente Schritte zur Sicherstellung der Qualität und Verfügbarkeit von Trinkwasser zu unternehmen, insbesondere bei Kontaminationen durch Legionellen oder Pseudomonaden.
Der Betreiber trägt die Verantwortung für die Wasserqualität und darf nur Wasser abgeben, das rein und genussfähig ist, wie es die Trinkwasserverordnung 2023 in §6 (1) vorschreibt. Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger, die durch Trinkwasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen vorhanden sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit befürchten lassen.
Die Empfehlung für Sofortmaßnahmen liegt bei einer Kontamination mit Pseudomonaden, E. Coli, Enterokokken, etc. ab dem Messwert 1 KbE und bei Legionellen ab einer starken Kontamination ab 1.000 KBE. Der schnelle und angemessene Einsatz solcher Maßnahmen ist entscheidend, um die Gesundheit der Nutzer zu schützen und die Trinkwasserqualität wiederherzustellen.